Sie möchten die Kanzlei Fey als Ihren Anwalt per E-Mail beauftragen oder im Juristendeutsch ausgedrückt, Sie möchten einen Anwaltsauftrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (Kontaktformular, E-Mail, Telefon, Telefax) erteilen. Dafür gelten insbesondere die §§ 312c, 312 d Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuches (BGB) zusammen mit den AGB der Kanzlei Fey. Darüber informiere ich Sie hier entsprechend Artikel 246a EGBGB bereits vor der Beauftragung. Wenn Sie mich als Anwalt per E-Mail beauftragen oder sonst per Fernkommunikationsmittel, gelten also diese Bedingungen:
§ 1 Vertragsschluss
(1) Der Anwaltsvertrag kommt erst zustande, wenn sich Rechtsanwältin Fey und Mandant*in über den Gegenstand der Beauftragung und die Höhe Anwaltshonorars in Textform geeinigt haben. Ein Vertrag für eine Tätigkeit der Anwaltskanzlei Fey gegenüber Dritten erfordert darüber hinaus, dass Rechtsanwältin Fey eine Anwaltsvollmacht erhalten hat, die eigenhändig von der Mandantschaft unterzeichnet wurde. Hierbei genügt eine eingescannte oder per Fax geschickte Vollmacht nur, wenn das Original innerhalb von drei Werktagen der Anwaltskanzlei Fey zugeht.
(2) Allein durch das Übersenden von Unterlagen und/oder Fragen (z. B. per E-Mail, Fax oder per Post), das Stellen einer Anfrage im Kontaktformular, oder das Hinterlassen einer Nachricht auf dem Anrufbeantworter der Anwaltskanzlei Fey und einer Antwort der Anwaltskanzlei Fey darauf, kommt kein Anwaltsvertrag zustande.
§ 2 Widerrufsrecht
(1) Sofern die/der Mandant*in Verbraucher ist und die Kanzlei Fey als Anwalt per E-Mail beauftragt hat oder auf sonstigem Wege der Anwaltsvertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen wurde, hat die/der Mandant*in das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Anwaltsvertrag zu widerrufen.
(2) Der Widerruf erfordert zur Wirksamkeit eine eindeutige Erklärung in mindestens derselben Form, in der der Vertrag geschlossen wurde..
(3) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die/der Mandant*in die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
§ 3 Folgen des Widerrufs
(1) Im Fall des Widerrufs hat die Anwaltskanzlei Fey alle Zahlungen, die sie von der Mandantschaft erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei der Anwaltskanzlei Fey eingegangen ist (Ausnahmen in Abs. 2). In der Regel geschieht die Rückzahlung per Überweisung, die Mandantschaft muss dafür die erforderlichen Bankdaten der Anwaltskanzlei Fey mitteilen.
(2) Wenn die Anwaltsdienstleistung vertragsgemäß während der Widerrufsfrist beginnen soll, so muss die Mandantschaft der Anwaltskanzlei Fey einen angemessenen Betrag bezahlen, der dem Anteil der im Zeitpunkt des Zugangs des Widerrufs erbrachten Dienstleistungen am Gesamtumfang der vertraglichen Dienstleistungen entspricht.
§ 4 Erlöschen des Widerrufsrechts
(1) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in § 356 Absatz 2 BGB oder § 355 Absatz 2 Satz 2 BGB genannten Zeitpunkt.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt – soweit nichts anderes vereinbart wurde – vorzeitig, sobald die mit der Anwaltskanzlei Fey vereinbarte Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Dienstleistung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat.
§ 5 Mitwirkungspflichten des/der Mandanten*in, Unterrichtung der/des Mandanten*in
(1) Die/der Mandant*in ist verpflichtet, die Anwaltskanzlei Fey nach Kräften zu unterstützen sowie alle zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Es sind insbesondere alle für die Durchführung notwendigen Informationen rechtzeitig, auf Verlangen auch schriftlich oder in Textform, zur Verfügung zu stellen. Adressänderungen sind mitzuteilen, da es andernfalls zu Fehlleitungen und Verzögerungen kommen kann, die auch zu vollständigem Rechtsverlust führen können.
(2) Im Rahmen der Mandatsbearbeitung kann das Übersenden von Schriftstücken sowie Aktenauszügen oder ähnliches erforderlich werden. Sofern die Mandantschaft mit der Anwaltskanzlei Fey per E-Mail kommuniziert, darf die Anwaltskanzlei Fey denselben Kommunikationsweg im Rahmen des Mandats gegenüber der Mandantschaft benutzen. Die Kommunikation per E-Mail erfolgt – sofern nichts anderes vereinbart und technisch umgesetzt ist – grundsätzlich unverschlüsselt. Die Anwaltskanzlei Fey weist daher an dieser Stelle darauf hin, dass unverschlüsselte E-Mails gegen die Einsichtnahme Dritter nicht geschützt sind.
(3) Anlagen in einer angehängten Datei sind von der Mandantschaft so zu bezeichnen, dass vor dem Öffnen erkennbar ist, welchen Inhalt die Datei hat oder worauf sich die Datei bezieht. Die Qualität der Dateianhänge muss mindestens so beschaffen sein, dass sie auch als Ausdruck gut lesbar sind, sich in eine pdf/A umwandeln lasssen und ggf. ausgedruckt als Fax weitergeleitet werden können.
(4) Die Anwaltskanzlei Fey unterrichtet die Mandantschaft über den wesentlichen Fortgang des Mandats. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann die Unterrichtung vorrangig per E-Mail, Post, Fax oder Telefon erfolgen. Die Korrespondenzsprache ist deutsch.
§ 6 Verbraucherinformationen
(1) Pflichtangaben nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV): Kanzlei Fey, Inhaberin Dorothea Fey, Elfenstr. 93, D-70567 Stuttgart, Tel.: 0711-4505568, Fax: 0711-4505569, Internet: fey-arbeitsrecht.de, E-Mail: info@fey-arbeitsrecht.de
(2) Berufsrechtliche Regelungen finden sich auf der Seite der Rechtsanwaltskammer Stuttgart (https://rak-stuttgart.de/). Die Kanzlei Fey fällt unter folgende Regelungen
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
- Berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ggf. einer Vergütungsvereinbarung.
(3) Berufshaftpflichtversicherung: Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung für Rechtsanwälte mit Mandaten, die der deutschen Gerichtsbarkeit unterfallen, bei der Allianz Versicherungs-AG, Königinstraße 28, 80802 München.
(4) Streitschlichtung generell: Für Beschwerden und Streitigkeiten wegen und im Mandatsverhältnis ist zuständig die Rechtsanwaltskammer Stuttgart unter https://rak-stuttgart.de/fuer-mandaten/beschwerden-und-schlichtungen/allgemeine-informationen . Für Streitbeilegungsverfahren ist außerdem zuständig als Verbraucherstreitbeilegungsstelle die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin unter: http://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/
(5) Zusätzliche Streitschlichtung bei Online-Dienstleistungsvertrag: unabhängige Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission, Online Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) z.B. unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/